Pfarrsprengel Pritzwalk wird zur Ev. Gesamtkirchengemeinde Region Pritzwalk

Zum 1. Januar 2023 fusioniert der Pfarrsprengel Pritzwalk zur Ev. Gesamtkirchengemeinde Region Pritzwalk

Der Weg zur Fusion
Im Mai 2020 traf sich das erste Mal ein Arbeitskreis bestehend aus Mitgliedern der 10 Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Pritzwalk, um gemeinsam zu überlegen, wie die Kirchengemeinden in Zukunft enger zusammengehen können. Ausgangspunkt war die sich anbahnende Umsatzsteuerpflicht für Kirchengemeinden. Ihre Einführung hat u.a. zur Folge, dass alle Kirchengemeinden, die bisher einen gemeinsamen Haushalt haben, diesen in Zukunft wieder trennen müssen. Für den gemeinsamen Haushalt der Kirchengemeinden Falkenhagen und Preddöhl und den gemeinsamen Haushalt der Kirchengemeinden Pritzwalk und Beveringen wäre das der Fall gewesen. Aber statt alles auseinanderzurechnen, waren sich die Gemeindekirchenräte der betroffenen Gemeinden einig, lieber enger zusammenzugehen und alle anderen Kirchengemeinden einzuladen, diesen Weg miteinander zu beschreiten. So kam der Prozess in Gang.

Beschlüsse der Landessynode
Die Einführung der Umsatzsteuerpflicht wurde zwar auf 2023 verschoben, aber die Überlegungen zu einer Gemeindefusion bekamen eine einen neuen Schub durch Beschlüsse der Landessynode im letzten Jahr. Auf der Frühjahrssynode 2021 wurde das Gemeindestrukturgesetz beschlossen, das Kirchengemeinden wie ein Werkzeugkasten verschiedene Möglichkeiten anbietet, miteinander zu fusionieren. Auf der Herbstsynode 2021 wurde mit überwiegender Mehrheit das Mindestmitgliedergesetz für Kirchengemeinden verabschiedet, das festlegt, dass eine Kirchengemeinde als Körperschaft öffentlichen Rechtes eine Mindestmitgliederzahl von 300 Mitgliedern haben muss.

Entscheidung für das Modell Gesamtkirchengemeinde
Für die weiteren Überlegungen zu einer Gemeindefusion wurden im Pfarrsprengel Pritzwalk drei Informationsabende durchgeführt, zu denen alle Älteste eingeladen waren. Beim ersten Informationsabend berichteten Personen, deren Kirchengemeinden bereits nach verschiedenen Modellen fusioniert waren, über ihre Erfahrungen und gaben bereitwillig Auskunft zu den Fragen der Anwesenden. Nach dem Abend herrschte eine breite Übereinstimmung darüber, den Pfarrsprengel in eine Gesamtkirchengemeinde zu fusionieren.
Eine Gesamtkirchengemeinde besteht aus verschiedenen Ortskirchen (meist sind es die bisherigen Kirchengemeinden oder die Kirchengemeinden, die bereits schon einen gemeinsamen Gemeindekirchenrat haben). Jede Ortskirche hat einen Ortskirchenrat, der zuständig ist für das kirchliche Leben und für die kirchlichen Gebäude vor Ort. Jeder Ortskirchenrat wählt aus seiner Mitte Vertretende in den Gemeindekirchenrat der Gesamtkirchengemeinde. Dieser Gemeindekirchenrat ist für alle Verwaltungsaufgaben zuständig. Die Ortskirchenräte sollen dadurch entlastet werden, um sich so stärker für das Gemeindeleben vor Ort engagieren zu können.

Gemeinsamer Haushalt
Bei dem zweiten Informationsabend berichteten die Mitarbeiterinnen des kirchlichen Verwaltungsamtes Ellen Winter, Ines Bohn und Sandra Abend über die Möglichkeiten der Haushaltsgestaltung. Die Gesamtkirchengemeinde wird einen gemeinsamen Haushalt haben, in dem jede Ortskirche ihre jeweiligen Haushaltsstellen haben wird. Die bisher in jeder Kirchengemeinde gebildeten Rücklagen bleiben bei den Ortkirchen, ebenso weiterhin das Kirchgeld und die Spenden für die jeweilige Ortskirche. Alle Einnahmen aus Pachten, Mieten, Windkraftanlegen usw. fließen in einen Topf, der dann im Haushalt verteilt wird. Der gemeinsame Haushalt stützt die Gesamtkirchengemeinde dadurch finanziell breiter ab und schafft auch Möglichkeiten für die Kirchengemeinden, die bisher geringe Einnahmen hatten.

Satzung
Am dritten Info-Abend war Bernd Neukirch vom Amt für kirchliche Dienste zu Gast, um über die Möglichkeiten der Gestaltung einer Satzung zu referieren. Die Satzung ist das zentrale Instrument, das Miteinander der verschiedenen Gremien in der Gesamtkirchengemeinde zu regeln. In der Satzung werden die Aufgaben und Kompetenzen der Ortskirchenräte und des gemeinsamen Gemeindekirchenrates festgehalten. Die Zusammensetzung des Gemeindekirchenrates wird festgelegt. Das Miteinander von Ortskirchenräten und Gemeindekirchenrat wird geregelt.
Nach dem Info-Abend zur Satzungsgestaltung gab es ein weiteres Treffen, in dem aus einer Mustersatzung der Landeskirche ein Satzungsentwurf erstellt wurde. Dieser wurde in allen Gemeindekirchenräten des Pfarrsprengels vorgestellt, diskutiert und angepasst. Ebenso wurde der Entwurf immer wieder mit der Rechtsabteilung der Landeskirche abgestimmt.
Am Ende entstand eine ausgewogene Satzung, die besonders auch die Anliegen der Dorfkirchengemeinden im Blick hat, und der alle Gemeindekirchenräte des Pfarrsprengels zugestimmt haben und die vom Kreiskirchenrat bestätigt und an das Konsistorium zur kirchenaufsichtlichen Genehmigung weitergeleitet wurde. Wenn Sie diesen Gemeindebrief lesen, wird die Satzung wahrscheinlich wie vorgeschrieben im kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht worden sein. Insgesamt befinden wir uns zeitlich so auf Kurs, dass die Fusion zum 1. Januar 2023 wie geplant stattfinden wird.

Veränderungen
Die erste Änderung betrifft den Namen. Ab dem 1. Januar 2023 wird aus dem Pfarrsprengel Pritzwalk die Ev. Gesamtkirchengemeinde Region Pritzwalk.
Aus den bisher 10 Kirchengemeinden des Pfarrsprengels werden sechs Ortskirchengemeinden. Überall dort, wo bisher zwei Kirchengemeinden einen gemeinsamen Gemeindekirchenrat hatten, werden sie in Zukunft eine Ortskirche sein. Das betrifft Falkenhagen-Preddöhl, Kuhsdorf-Kuhbier, Pritzwalk-Beveringen und Schönhagen-Steffenshagen.
Die bisherigen Gemeindekirchenräte arbeiten als Ortskirchenräte weiter. Darüber hinaus haben sich aus allen bisherigen Gemeindekirchenräten Menschen bereit erklärt, als Älteste im künftigen gemeinsamen Gemeindekirchenrat die Gesamtkirchengemeinde zu leiten. Das ist für sie alle ein Zusatzaufwand, dafür ein herzlicher Dank.
Am Gemeindeleben vor Ort, ändert sich nichts. Die Fusion schafft aber die Möglichkeit, dass die Ortskirchenräte durch die Entlastung von Verwaltungsaufgaben mehr Zeit haben, sich vor Ort für das Gemeindeleben so zu engagieren, wie sie es schon immer wollten.
Die Fusion zur Gesamtkirchengemeinde ist der Beginn von etwas Neuem. Ein neuer Schritt, der Chancen aber auch Herausforderungen mit sich bringt. Nicht alles wird am Anfang reibungslos funktionieren. Wir müssen uns alle in den neuen Strukturen zurechtfinden. Das braucht Geduld und das ständige Gespräch miteinander. Der konstruktive Umgang mit dem Thema in den letzten zweieinhalb Jahren stimmt zuversichtlich, dass wir einen guten Weg miteinander finden und gehen werden.

Herzliche Einladung an alle zum Festgottesdienst zum Auftakt der Gesamtkirchengemeinde mit Einführung der Ältesten am 15. Januar 2023 um 10 Uhr in der Kirche Falkenhagen mit anschließendem Umtrunk im Gemeindekirchenzentrum Falkenhagen.

Holger Frehoff